Erwerbsberechtigung


Munitions- & Waffenerwerb in Deutschland


Wir liefern grundsätzlich und ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen und unseren AGB.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsadresse gleich Lieferadresse sein muss und mit der Adresse auf Ihrem Personalausweis übereinstimmen muss.

Die dargestellten Ausführungen beziehen sich auf das Waffengesetz und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wichtig: Bitte senden Sie uns bei Bestellungen die notwendigen Unterlagen immer vorab als Scan per Mail an: office@shootingequipment.de


Freie Waffen


Hierzu gehören Luftdruck- und CO2-Waffen (bis 7,5 Joule), diese sind nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhältlich. Für den Erwerb ist ein amtlicher Altersnachweis erforderlich. Bitte senden Sie uns unter Angabe Ihrer Kunden- und Bestelldaten eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder eine amtliche Altersbestätigung per Mail oder Post zu.

Per Mail: Senden Sie Ihren Altersnachweis bitte an office@shootingequipment.de

Per Post: Senden Sie Ihren Altersnachweis bitte in einem frankierten Umschlag an: SE ShootingEquipment GmbH, Lehenweg 6, 88281 Schlier

Versand: Diese Waffen werden per DHL mit Ident-Check versendet. Die Übergabe erfolgt nur persönlich an den Empfänger gegen Ausweisvorlage.


Erlaubnispflichtige Waffen


Langwaffen
Original Jagdschein, original WBK per Einwurf-Einschreiben bzw. amtlich beglaubigte Jagdschein-Kopie oder amtlich beglaubigte Jagdscheinabschrift per Brief. (Beglaubigungs-Datum darf maximal 14 Tage alt sein)

Bei Erwerb auf Sportschützen-WBK bzw. "alte Gelbe" WBK.

• Einzellader-Langwaffen mit gezogenen und glatten Läufen
• Der Antragsteller darf nur zwei Waffen pro Halbjahr erwerben

Kurzwaffen
Original-WBK mit Voreintrag, per Einwurf-Einschreiben.

Die Original-Dokumente erhalten Sie nach Registrierung bzw. Eintragung wieder zurück.

Der Erwerb von Wechsel- und Austauschläufen, Wechseltrommeln, Einsteckläufen und -systemen sowie verschiedenen Einsätzen. Ist die "Grundwaffe" bereits in der WBK des Erwerbers eingetragen, so kann man folgende Schusswaffenteile unter den angegebenen Voraussetzungen ohne eine weitere Erlaubnis erwerben und besitzen. Der Erwerb ist binnen 14 Tage bei der Behörde anzuzeigen und in der WBK einzutragen.

• Wechsel- und Austauschläufe, die im Vergleich zur "Grundwaffe" gleichen oder geringeren Kalibers sind einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme).
• Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, die verglichen mit der für die „Grundwaffe“ bestimmten Munition einen gleichen oder geringeren Geschossdurchmesser und einen gleichen oder geringeren höchstzulässigen Gebrauchsgasdruck hat.
• Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) und Einsätze, die Munition mit kleinerer Abmessung als die Grundwaffe verschießen (z.B. Fangschussgeber, Reduzierhülsen, Ladepatronen)

Grundlage hierfür ist die Regelung in Anlage 2 zum Waffengesetz, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Ziffer 2.

Versand: Diese Waffen werden per DHL mit Ident-Check versendet. Die Übergabe erfolgt nur persönlich an den Empfänger gegen Ausweisvorlage.
 

Erlaubnispflichtige Munition


Für Langwaffen:
Original Munitionserwerbsschein, original WBK, bzw. amtlich beglaubigte Kopie, nicht älter als 14 Tage, sämtlicher Seiten. Original des Jagdscheins, amtlich beglaubigte Jagdschein-Kopie oder amtlich beglaubigte Jagdscheinabschrift.

Für Kurzwaffen:
Original WBK oder original Munitionserwerbsschein, bzw. amtlich beglaubigte Kopie, nicht älter als 14 Tage, sämtlicher Seiten.

Briefe bitte nur an: SE ShootingEquipment GmbH, Lehenweg 6, 88281 Schlier

Versand: Diese Munition wird per Overnite mit persönlicher Zustellung versendet.


Allgemeiner Hinweis:


Aufbewahrungspflicht, bitte beachten Sie die für Ihre erworbene Waffe und Munition notwendigen Auflagen zur Aufbewahrung. Auch einzelne Patronen müssen unter Verschluss!

Verbot des Führens von Anscheinswaffen -§ 42 a WaffG
Es ist verboten Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder Messer mit einer feststellbaren Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit der Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamtbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1 oder unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel (z.B. Zündblättchenrevolver) oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind (z.B. Karneval, Schützenfestumzüge) oder die Teile einer kulturhistorische bedeutsamen Sammlung in Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die § 10 Abs.4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist (z.B. Gas- und Signalwaffen, Druckluft- und Druckgaswaffen).

Das Führverbot gilt nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis (z.B. eingeschweißte Verpackung, Waffenkoffer mit Schloss), soweit ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt immer dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient, somit ein sozialadäquater Gebrauch vorliegt.


Schützen und andere Waffenkäufer:


Der Erwerb von Lang- und Kurzwaffen und deren Munition erfordert eine Waffenbesitzkarte (WBK) bzw. Munitionserwerbsschein. Die Behörde trägt die Waffenart und die Berechtigung zum Munitionserwerb nach Prüfung von Bedürfnis, Waffensachkunde(Prüfung) und Zuverlässigkeit des Inhabers in die WBK ein (Voreintrag). Beim Kauf der Waffe werden von uns der Waffentyp, Hersteller, Modell und Seriennummer eingetragen. Der Erwerb muss innerhalb von 14 Werktagen bei der Behörde angemeldet werden.

Als Nachweis für Bedürfnis und Sachverstand erhalten Schützen von ihren Vereinen eine Bescheinigung über regelmäßige Teilnahme an den Schießübungen. Inhaber einer NEUEN gelben WBK für Sportschützen können Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Perkussionslang- und Perkussionskurzwaffen und die dazugehörende Munition (kein Pulver) auch ohne Voreintrag erwerben.


Jäger:


Mit dem gültigen Jagdschein können Sie Langwaffen und die dazugehörige Munition kaufen. Langwaffen müssen innerhalb von 14 Werktagen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.  

Achtung! Für Faustfeuerwaffen und deren Munition müssen auch Jäger vorab eine Waffenbesitzkarte mit Voreintrag zum Erwerb beantragen.